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   AG Leverkusen, 24.07.2015 - 25 C 184/15   

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https://dejure.org/2015,33309
AG Leverkusen, 24.07.2015 - 25 C 184/15 (https://dejure.org/2015,33309)
AG Leverkusen, Entscheidung vom 24.07.2015 - 25 C 184/15 (https://dejure.org/2015,33309)
AG Leverkusen, Entscheidung vom 24. Juli 2015 - 25 C 184/15 (https://dejure.org/2015,33309)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Leverkusen verurteilt Versicherungsnehmer der HUK-COBURG zur Zahlung der restlichen, von der HUK-COBURG gekürzten, Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 24.7.2015 - 25 C 184/15 -.

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus AG Leverkusen, 24.07.2015 - 25 C 184/15
    Auch ist der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, wobei für ihn allerdings das Risiko verbleibt, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist (vgl. BGHZ 163, 362, 367 f.).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Leverkusen, 24.07.2015 - 25 C 184/15
    Deshalb ist bei der Prüfung, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadensbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, eine subjektbezogene Schadensbetrachtung anzustellen, die sich an der speziellen Situation des Geschädigten, insbesondere an seinen individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten orientiert (BGH VI ZR 314/90, BGHZ 115, 364).
  • BGH, 29.06.2004 - VI ZR 211/03

    Zulässigkeit des Aushandelns personenbezogener Tarife für die Beförderung von

    Auszug aus AG Leverkusen, 24.07.2015 - 25 C 184/15
    Wahrt der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen, sind weder der Schädiger noch das Gericht im Schadensersatzprozess berechtigt, eine Preiskontrolle durchzuführen (BGH vom 29. Juni 2004, VI ZR 211/03 - VersR 2004, 1189f).
  • AG Essen, 07.01.1999 - 12 C 208/96

    Durch Taxe festgelegte Vergütung für die Tätigkeit eines Sachverständigen;

    Auszug aus AG Leverkusen, 24.07.2015 - 25 C 184/15
    Dies gilt auch für die Höhe des Sachverständigenhonorars (vgl. AG Essen VersR 2000, VersR 2000, 68f; AG Siegburg ZfS 2003,  237f).
  • BGH, 25.10.1952 - I ZR 48/52

    Vorausabtretung. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

    Auszug aus AG Leverkusen, 24.07.2015 - 25 C 184/15
    Eine Abtretung ist, wie wirksam, wenn die Forderung, die Gegenstand der Abtretung ist, bestimmt oder wenigstens bestimmbar ist (BGH, Urteile vom 25. Oktober 1952 - I ZR 48/52, BGHZ 7,  365, 357).
  • BGH, 18.02.1965 - II ZR 166/62

    Voraussetzungen für die Aufrechnung mit einer Gegenforderung - Anforderungen an

    Auszug aus AG Leverkusen, 24.07.2015 - 25 C 184/15
    An diesem Erfordernis der Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit fehlt es, wenn von mehreren selbständigen Forderungen ein Teil abgetreten wird, ohne dass erkennbar ist, von welcher oder von welchen Forderungen ein Teil abgetreten werden soll (BGH, Urteile vom 18. Februar 1965 - II ZR 166/62, WM 1965,  562).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 471/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus AG Leverkusen, 24.07.2015 - 25 C 184/15
    Als erforderlich sind diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (BGH VI ZR 471/12, VersR 2013, 1544 Rn. 20).
  • AG Siegburg, 28.06.2002 - 8 C 44/02

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatz aus einem

    Auszug aus AG Leverkusen, 24.07.2015 - 25 C 184/15
    Dies gilt auch für die Höhe des Sachverständigenhonorars (vgl. AG Essen VersR 2000, VersR 2000, 68f; AG Siegburg ZfS 2003,  237f).
  • AG Leverkusen, 15.01.2016 - 21 C 392/15
    Nebenkosten zeichnen sich gerade dadurch aus, dass nicht jeder an der Schadenshöhe bemessene Auftrag denselben Arbeits- und Materialaufwand mit sich bringt (vgl. AG Leverkusen v. 24.07.2015 - 25 C 184/15).
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